Hinweis
In NRW benötigst Du den Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang, um die „Jagd mit Fanggerätengem. § 29 DVO LJG NRW ausüben zu dürfen. Die JTW und ihre Ausbilder sind hierzu berechtigt bzw. anerkannt.
Auf geht’s…
Im theoretischen Teil vermitteln wir Dir nach Landesrecht spannend und mit vielen Anekdoten aus der (Berufsjäger-)Praxis die rechtlichen Grundlagen der Fangjagd. Danach folgt der praktische Teil in unserem Lehrrevier in Osnabrück. Zusammen gehen wir in unseren, mit allen wichtigen Fallen ausgestatteten Fallenjagdparcours, um Dir vor Ort die einzelnen Fallentypen und die jeweilige praktische Handhabung zu zeigen. Du kannst dabei selbst „Hand anlegen“ und ausprobieren, wie es funktioniert.
Für wen eignet sich das Praxisseminar?
Ganz klar für alle, die weiterlesen möchten!
Lernziel:
Nach dem Lehrgang bist Du für NRW und den dort geltenden Gesetzen für die Ausübung der Fangjagd berechtigt.
Die ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem gelösten Jagdschein gültig.